UMFASSENDE EXPERTISE
im Detail

UNSERE LEISTUNGEN

STEUERBERATUNG

IM PRIVATEN UMFELD

EINLEITUNG

Im privaten Umfeld entstehen nicht nur in bestimmten Lebenssituationen Fragestellungen im steuerlichen Bereich.
Neben der reinen Steuerdeklaration Ihrer privaten Einkünfte, kann eine steuerliche Beratung in folgenden Lebenssituationen zu einer Verbesserung / Durchsetzung Ihrer Interessen führen.

Zum Beispiel bei: 
Abfindungsgestaltung bei Verlust des Arbeitsplatzes, Ehescheidung, Planung von Vermögensübergängen bei Schenkungen/ Erbschaften und Testamentsgestaltungen, Verkauf von privatem Eigentum zur Vermeidung einer Spekulationssteuer, Vorsorgeberatung im Bereich der zu erwartenden Nettorenten und wie man Rentenlücken steuerlich optimiert vorbeugen kann.

Einkunftsquellen im Ausland und deren Behandlung im Inland, Vermeidung von Doppelbesteuerung.

Deklaration

  • Einkommensteuererklärungen
  • Erbschaft- / Schenkungsteuererklärungen
  • Beantragung von: „Nicht Veranlagungsbescheinigungen“
  • Gesonderte und einheitliche Feststellungserklärungen für Erbengemeinschaften oder Grundstücksgemeinschaften

 

Beratung

  • Investitionsrechnungen zu privaten Immobilien 
Darlehensgestaltungen 

  • Abfindungsberatung – wann ist es steuerlich sinnvoll eine vereinbarte Abfindung zu erhalten
  • Ehescheidung und deren Auswirkung

  • Vermeidung von Spekulationssteuer beim Verkauf von privatem Vermögen 

  • Vorsorgeberatung im Bereich der Rentenbesteuerung: Was bleibt von meiner Rente und wie kann diese Lücke noch geschlossen werden 

  • Gestaltung von Erbschaften und Schenkungen zur Minimierung der Erbschaft-/ Schenkungsteuer
steuerliche Behandlung von ausländischen Einkunftsquellen, zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung

STEUERBERATUNG

IM BETRIEBLICHEN UMFELD

EINLEITUNG

Im betrieblichen Umfeld beraten wir Einzelunternehmen, Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften und Vereine. Auch wenn Ihre Geschäftsbeziehungen die Grenzen Deutschlands sprengen, sind wir für Sie da. Gerade im Bereich der steuerlichen Ausgestaltung von ausländischen Betriebsstätten (Outbound) oder Inländischen Betriebstätten / Tochtergesellschaften (Inbound) haben wir Erfahrungen. Dies geht über eine Verrechnungspreisdokumentation bis hin zur Durchsetzung Ihrer Interessen im Rahmen von Betriebsprüfungen.
Neben der Gestaltung Ihres handelsrechtlichen und / oder steuerrechtlichen Jahresabschlusses, richten wir bei Auslandsbezug das Augenmerk auf einen Abschluss nach IFRS (International Financial Reporting Standards).

 

Finanz­buch­haltung

Unabhängig von der Art der Datenübermittlung (Datensätze aus Ihrer Finanzbuchhaltung / aus Ihren Belegscans / oder aus Ihren vorgelegten Papierbelegen) erstellen wir Ihre Finanzbuchhaltung nach deutschem Handels- und Steuerrecht, sowie auf Wunsch auch nach IAS (International Accounting Standards) / IFRS (international Financial Reporting Standards)
Hierbei achten wir auf die steuerliche Wirksamkeit Ihrer vorgelegten Belege, erstellen Ihre betriebswirtschaftliche Auswertung in der von Ihnen gewünschten Ausprägung und übermitteln Ihre Umsatzsteuervoranmeldung an das Finanzamt.
Hierbei werden die Daten aus Ihrer Anlagenbuchhaltung monatlich ausgewertet und berücksichtigt.

Zusätzlich führen wir gerne für Sie:

  • Eine Offene Posten Buchhaltung, um Ihnen den Überblick der noch zu zahlenden oder zu bezahlenden Rechnungen zu ermöglichen
  • Branchen-/ Benchmarkvergleiche um Ihnen einen Überblick über Ihren Stand in Ihrem wirtschaftlichen Umfeld zu geben (was machen Sie gut und wo gibt es Verbesserungspotenzial)
  • Planungs- und Liquiditätsvorschauen, um ein gewünschtes Ziel auf die betrieblichen Kostenträger und oder –stellen zu definieren. Sowie das Quantum der Zielerreichung durch eine einzurichtende Kostenstellen- / -trägerrechnung zu messen. Diese Kostenstellen- / – trägerrechnung dient dann auch für die Auswahl der Bewertungsmethode von unfertigen Arbeiten / Werkverträgen bei Dauer über den Bilanzstichtag.
  • Erstellen von zeitnahen Zahlungslisten und Mahnungen bei zeitlich kurzfristig getakteter Finanzbuchhaltung,

Sprechen Sie uns an was wir für Sie tun können und lassen Sie sich Alternativen aufzeigen.

 

Lohn­buch­haltung

Monatlich führen wir für Sie aus:

  • Aufgrund Ihrer Vorgabe erstellen wir Lohnabrechnungen – auch Baulohn – für Minijobber, Festangestellte
  • inkludiert sind die Lohnabrechnungen, Meldungen an die Sozialkassen und die Finanzverwaltung
  • laufende Lohnabrechnungen auf Basis der zur Verfügung gestellten Informationen, inkl. Übermittlung der Daten an Finanzverwaltung, Krankenkassen, Berufsgenossenschaften etc.

Erstellen der Zahlungs-/ Überweisungsaufträge für das Unternehmen
Sonderabrechnungen:

  • Baulohn
  • Kurzarbeit
  • Pfändung
  • Tantieme
  • Nachberechnung / Wiederholungsrechnung aufgrund korrigierter Daten

Einmal jährlich führen wir für Sie aus:

  • Lohnsteuerjahresausgleich
  • Erstellen der Jahresmeldungen

Und gerne stehen wir für Sie bei Fragen rund um den Lohn bzw. Änderungen in den Lohndaten zur Verfügung. Sei es bei Fragen rund um betriebliche Altersversorgung (Unterstützungskassen, Direktversicherungen, Direktzusagen), Reiskostenabrechnungen Personalkostenplanung bzw. Zuordnung von Arbeitnehmern zu Kostenstellen bzw. unterstützen Sie bei der Abwicklung von Prüfungen der Finanzverwaltung / der Deutschen Rentenversicherung.

Erstellen des Jahres­abschlusses

Ihr Jahresabschluss wird aufgrund der von Ihnen oder von uns erstellten Finanzbuchhaltung erstellt

Je nach Größe erstellen wir:

  • Einnahme- Überschuß- Rechnungen
  • Handels-/ Steuerbilanz oder eine Bilanz nach International Financial Reporting Standards (IFRS), mit den jeweiligen zugehörigen und vorgeschriebenen Anhängen
  • Eine Mithilfe bei der Erstellung eines Lageberichtes (mittelgroße Kapitalgesellschaften) ist sichergestellt
  • Die Übermittlung der Jahresabschlussdaten an die Finanzverwaltung nach vom BMF vorgeschriebener Steuer Taxonomie
  • Sowie die vorgeschriebene Hinterlegung / Ofenlegung beim elektronischen Handelsregister

Sonder- / Ergänzungsbilanzen bei Personengesellschaften, sowie Eröffnungs-, Zwischen- und Schlussbilanzen erstellen wir soweit notwendig.

 

Deklaration

Ausgehend vom Jahresabschluss erstellen wir die jährlich wiederkehrenden betrieblichen Steuererklärungen:

  • Körperschaftsteuererklärung
Erklärung nach § 27 + § 28 KStG (Einlagenkonto)
  • Gewerbesteuererklärung und – zerlegungserklärung
  • Umsatzsteuererklärung
  • Gesonderte und einheitliche Feststellungserklärung

Soweit erforderlich erstellen wir bei Liquidation einer Kapitalgesellschaft die Liquidationseröffnungs- und die Liquidationsschlußbilanz

 

Betriebsprüfungen

Gerne unterstützen wir Sie bei:

  • Allgemeine Betriebsprüfung
  • Umsatzsteuersonderprüfung
  • Umsatzsteuernachschau
  • Fahndungsprüfungen

Grundsätzlich sind wir stets bestrebt die Prüfungen in unseren Räumen durchführen zu lassen.

 

Beratungsleistungen im betrieblichen Umfeld

Bei Fragen rund um folgende Themen bringen wir uns gerne ein:

  • Unternehmensgründungen, -erwerbe, -zusammenschlüsse und –auseinandersetzungen
  • Nachfolgegestaltung
  • Wahl der Rechtsform
  • Unternehmensplanungen inklusive einer Rentabilitäts-/ Liquiditätsvorschau
  • Unternehmensbewertungen (Kauf / Verkauf)
  • Finanzplanrechnungen zu Investitionen und die Auswahl des Finanzierungsinstrumentes
  • Steuerliche Beratung zu wichtigen Unternehmensverträgen
  • Finanz- und Liquiditätsplanungsrechnungen und deren Kontrolle ausgerichtet an Ihren Zielen
  • Aufbau einer Verrechnungspreisdokumentation für internationale Unternehmen.

Zur Risikominimierung im Haftungsbereich bieten wir gerne an:

  • Mithilfe bei der Erstellung einer Verfahrensdokumentation mit Erfassung aller Vorsysteme
  • Mithilfe bei der Gestaltung einer internen Tax compliance Regelung

STEUERBERATUNG

DURCHSETZUNG

Sowohl im betrieblichen, wie auch im privaten Bereich stehen wir auch für die Durchsetzung Ihrer Interessenten gegenüber der Finanzverwaltung, gerne zur Verfügung und erheben für Sie Einsprüche beim Finanzamt und Klagen beim Finanzgericht.

 

Bitte sprechen Sie uns an was wir für Sie tun können und lassen Sie sich von uns alle Möglichkeiten aufzeigen.

STEUERBERATUNG

Digitalisierung

Die Digitalisierung hat auch bei uns in der Kanzlei längst Einzug gehalten.

Wir arbeiten mit DATEV ASP seit 2010. Sämtliche Daten werden über sichere VPN Verbindungen in das DATEV Rechenzentrum übertragen und unterliegen einer strikten Sicherheitskontrolle. 
Sämtlicher Schriftverkehr kann mit Ihnen über gesicherte Leitungen elektronisch abgewickelt werden, gerne auch verschlüsselt.

ZU VIEL STEUERN ZAHLEN?

KOMMT NICHT IN DIE TÜTE

Sprechen Sie mit uns. Es könnte sich für Sie ganz schnell auszahlen.